Polenböller und Feuerwerk aus Polen: Was in Deutschland erlaubt ist

Jedes Jahr zu Silvester suchen viele nach Polenböllern und Feuerwerk aus Polen. Hier erfährst du sachlich, was in Deutschland gilt und wie du zugelassenes Feuerwerk bequem online bekommst (keine Rechtsberatung).

Was sind Polenböller?

Der Begriff ist umgangssprachlich. Gemeint ist meist Pyrotechnik aus dem Ausland, die oft stärker ist als das, was hier für Privatpersonen zugelassen ist, etwa Artikel der Kategorien F3 oder F4 oder Ware ohne deutsche Zulassung.

Was in Deutschland gilt

  • Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist ab 18 Jahren erlaubt, verkauft wird es nur am 29., 30. und 31. Dezember, gezündet wird am 31.12. und 1.1.
  • Zugelassene Artikel tragen die CE-Kennzeichnung und eine BAM-Registriernummer.
  • F3 und F4 sind nur mit Erlaubnis oder Befähigungsschein zulässig, siehe F3/F4-Feuerwerk.
  • Pyrotechnik ohne in Deutschland gültige Zulassung darf hier nicht verwendet werden. Der Umgang damit kann strafbar sein und zur Einziehung führen.

Was wir führen

P1Pyro.de verkauft ausschließlich in Deutschland zugelassene Ware der Kategorien F1, F2, T1 und P1, mit CE-Kennzeichnung und geprüften Gebrauchsanweisungen. Marken im Sortiment sind unter anderem NICO, VOLT!, DumBum, Argento, Startrade, Riakeo und Pyrounion.

Kräftige Alternativen, ganz legal

Statt einer Fahrt ins Ausland bestellst du online und lässt dir die Ware am 29. oder 30.12. liefern, in Bonn und Umgebung ab 150 € kostenlos. Mehr dazu: Feuerwerk aus Polen oder in Deutschland kaufen und FAQ.